Jahresbeiträge

Der Jahresbeitrag ist jeweils im voraus für das laufende Kalenderjahr per Bankeinzug zu entrichten. Zahlung per Rechnung ist grundsätzlich möglich, für den Mehraufwand erhöht sich der Beitrag aber um 2,- Euro. Die Abbuchung des Beitrgs erfolgt jeweils am 7. Februar eines Jahres. Der Austritt aus dem VfB Altena Abt. Handball ist laut §5 der Satzung nur zum Jahresende möglich.


Beitragssätze
60,00 Euro für Senioren/innen
48,00 Euro für Jugendliche/Studenten
36,00 Euro für
F- und E-Schüler
36,00 Euro für passive Mitglieder

Der Familienbeitrag beläuft sich auf 102,00 Euro pro Jahr. Für diesen Betrag können alle Mitglieder einer Familie dem VfB Altena Abt. Handball beitreten. Als Familien sind alle Personen anzusehen, die in einer Familie oder in häuslicher Gemeinschaft wohnen.

 

Förderverein VfB Altena Abt. Handball
Zur Unterstützung der Handball-Jugend wurde der Fördervein VfB Altena Abt. Handball gegründet. Der jährliche Beitrag beträgt 5,- Euro, neue Mitglieder sind herzlich willkommen. Vorsitzende des Fördervereins sind Uli und Marc Schell, den Posten des Kassierers übernahm Sven Mommsen.
Neue Handballregeln 2010/2011


Zur neuen Saison treten Regeländerungen im Bereich des DHB ein.

Trikots: Nur noch Nummern von 1-99 erlaubt. Trikots müssen nicht in den Hosen stecken

Verursacht ein Torwart bei einem Gegenstoß den Zusammenprall mit dem Gegenstoßspieler (d.h. der TW bewegt sich auf den Angreifer zu), ist er zu disqualifizieren. Nur der Torwart kann diese gefährliche Situation überblicken und vermeiden, denn genau im Moment einer möglichen Ballannahme wird der Angreifer nach hinten schauen und den Torwart gar nicht wahrnehmen. Steht der Torwart jedoch deutlich vorher, ist bei Kontakt durch den Angreifer auf Stürmerfoul zu entscheiden.

Sperren müssen durch Kreisspieler passiv am Gegner gestellt werden. Aktive Sperren (häufig mit Gesäß, Beinen oder Armen) sind als Stürmerfoul zu werten.
Regelkonforme Aktionen
Es ist erlaubt:
a) dem Gegenspieler mit der offenen Hand den Ball herausspielen.
b) mit angewinkelten Armen Körperkontakt zum Gegenspieler aufzunehmen, ihn auf diese Weise zu kontrollieren und zu begleiten.
c) den Gegenspieler im Kampf um Positionen mit dem Rumpf zu sperren.

Kommentar:
Sperren heißt, den Gegenspieler daran zu hindern, in einen freien Raum zu laufen. Die Einnahme der Sperrstellung, das Verhalten in der Sperre und das Lösen aus der Sperre müssen grundsätzlich passiv gegenüber dem Gegenspieler erfolgen.

Der Ausschluss bei „Tätlichkeit“ ist entfallen. Stattdessen wurde hierfür eine Disqualifikation mit Bericht eingeführt. Das führt im DHB-Bereich automatisch zu einer 2-Wochen-Sperre. Weitergehende Sperren können je nach Schwere des Vergehens durch die spielleitende Stelle folgen.
Nur persönliche Strafe (2min/Sperre), aber die Mannschaft darf sich vervollständigen.

Disqualifikation: Ein Spieler, der seinen Gegenspieler gesundheitsgefährdend angreift, ist zu disqualifizieren. Die hohe Intensität der Regelwidrigkeit oder die Tatsache, dass diese den Gegenspieler unvorbereitet trifft und er sich deshalb nicht schützen kann, machen die besondere Gefahr aus.
Entscheidungskriterien:
a) der tatsächliche Verlust der Körperkontrolle im Lauf oder Sprung oder während einer Wurfaktion;
b) eine besonders aggressive Aktion gegen einen Körperteil des Gegenspielers, insbesondere gegen Gesicht, Hals oder Nacken, (Intensität des Körperkontakts);
c) das rücksichtslose, Verhalten des fehlbaren Spielers beim Begehen der Regelwidrigkeit;

Kommentar:
Auch Vergehen mit geringem Körperkontakt können sehr gefährlich sein und zu schweren Verletzungen führen, wenn der Spieler sich im Sprung oder im Lauf befindet und nicht in der Lage ist, sich zu schützen. In diesem Fall ist die Gefährdung des Spielers und nicht die Intensität des Körperkontakts maßgebend für die Beurteilung, ob auf Disqualifikation zu entscheiden ist.

Disqualifikation auf Grund einer besonders rücksichtslosen, besonders gefährlichen, vorsätzlichen oder arglistigen Aktion (mit schriftlichem Bericht)
Stufen die Schiedsrichter eine Aktion als besonders rücksichtslos, besonders gefährlich, vorsätzlich oder arglistig ein, reichen sie nach dem Spiel einen schriftlichen Bericht ein, damit die zuständigen Instanzen über weitere Maßnahmen entscheiden können.
Hinweise und Merkmale, die als Beurteilungskriterien dienen:
a) besonders rücksichtslose oder besonders gefährliche Vergehen;
b) eine vorsätzliche oder arglistige Aktion, die ohne jeglichen Bezug zu einer Spielhandlung stattfindet;

Kommentar:
Wenn ein Vergehen Disqualifikation in der letzten Spielminute begangen wird, mit dem Ziel ein Tor zu verhindern, ist das Vergehen als ein besonders grob unsportliches Verhalten zu beurteilen und zu ahnden.

Letzte Spielminute: besonders in der Schlussphase und unabhängig vom Spielstand haben die „Notbremsen“ zugenommen. Damit wollen Spieler verhindern, dass Gegner in eine klare Torwurfsituation kommen. Das wird ab 1.7.2010 grundsätzlich mit einer Disqualifikation und Bericht ( 2-Wochen-Sperrautomatik, unabhängig davon kann die spielleitende Stelle eine weitergehende Sperre aussprechen) geahndet.
Sofortige  2 Min: Dies gilt besonders für solche Regelwidrigkeiten, bei denen der fehlbare Spieler eine Gefährdung des Gegenspielers in Kauf nimmt. Solche Regelwidrigkeiten sind beispielsweise:
a) Vergehen, die mit hoher Intensität oder bei hoher Laufgeschwindigkeit begangen werden;
b) Den Gegenspieler für längere Zeit festhalten oder ihn zu Boden ziehen;
c) Vergehen gegen Kopf, Hals oder Nacken;
d) starker Schlag gegen den Körper oder gegen den Wurfarm;
e) Der Versuch, den Gegenspieler aus der Körperkontrolle zu bringen (z.B. den Gegenspieler im Sprung an den Beinen/Füßen halten);
f) Mit hoher Geschwindigkeit in den Gegenspieler hineinlaufen oder -springen

Normale Disqualifikationen (sogenannte Matchstrafen) gibt es nach wie vor, da hat sich nichts geändert.
Gegen die Mannschaftsoffiziellen einer Mannschaft darf höchstens einmal auf Hinausstellung erkannt werden

Auf 7-m-Wurf wird entschieden bei:
a) regelwidrigem Vereiteln einer klaren Torgelegenheit auf der gesamten Spielfläche durch einen Spieler oder Mannschaftsoffiziellen der gegnerischen Mannschaft;
b) unberechtigtem Pfiff während einer klaren Torgelegenheit;
c) Vereiteln einer klaren Torgelegenheit durch das Eingreifen einer nicht am Spiel beteiligten Person, z.B. durch das Betreten der Spielfläche durch einen Zuschauer oder einen Pfiff aus dem Zuschauerbereich, der den Spieler stoppt

Bei „höherer Gewalt“ wie Stromausfall ist diese Regel analog anzuwenden, wenn das Spiel im Moment einer klaren Torgelegenheit unterbrochen wird.

7-m-Wurf, wenn ein Abwehrspieler durch das Betreten des Torraums eine klare Torgelegenheit vereitelt. Mit „Betreten“ ist im Sinne dieser Regel nicht das bloße Berühren der Torraumlinie zu verstehen, sondern ein deutliches Eintreten
Ein Gesichtstreffer beim 7m am „stehenden“ Torwart hat eine Disqualifikation zur Folge. Gleiches gilt auch bei einem direkt ausgeführten Freiwurf am Abwehrspieler.

Passiv-Warnzeichen: spielt hierbei die abwehrende Mannschaft weiterhin dauernd auf „Unterbrechung des Spiels“, darf nicht auf Passiv entschieden werden. Spielt die Abwehr dagegen möglichst regelkonform, können die SR sehr viel einfacher auf passiv entscheiden.
Vergehen von der Auswechselbank aus: greift ein zusätzlicher Spieler (oder Offizieller) bei klarer Torgelegenheit des Gegners ins Spielgeschehen von der Auswechselbank (z.B. durch Betreten des Spielfeldes) ein, so wird neben dem logischen 7m auch eine Disqualifikation mit Bericht (= 2-Wochen-Sperrautomatik, unabhängig davon kann die spielleitende Stelle eine weitergehende Sperre aussprechen) fällig.

Neu eingeführt wurde eine Coachingzone, die ab 3,5m von der Mittellinie bis zu einer hinteren Markierung (in Höhe 7m-Linie) reicht. Nur hier darf der Trainer dauernd coachen. So können die Helfer am Tisch die Wechselvorgänge deutlich besser einsehen. Einschränkungen gibt es zudem bei der Wahl der T-Shirt-Farbe bei Offiziellen (nicht verwechselbar mit den Trikots der gegnerischen Mannschaft!) und der Übergabemodalität „Grüne Karte“ für TTO.